top of page

Das biologische Geschlecht

Aktualisiert: 28. Nov. 2024

In meinem ersten Inhalts-Beitrag möchte ich mich mit dem vermeintlich einfachen oft zitierten „biologischen“ Geschlecht beschäftigen. (Ein kurzer Hinweis: In meinem Artikel beziehe ich mich auf die Geschichte, Regelungen und Gesetze in Deutschland, in anderen Ländern sieht die Gesetzeslage anders aus, hierauf einzugehen würde jedoch den Rahmen meines Blogs sprengen.)


Wer kennt es nicht, ein Baby wird erwartet und die Eltern werden gefragt „Was wird es denn?“ Gemeint ist natürlich: Erwartet ihr einen Jungen oder ein Mädchen? So genannte Gender-Reveal-Partys sind voll im Trend und für die meisten Menschen ist heute klar, dass man das Geschlecht eines Babys bereits vor der Geburt durch Ultraschall feststellen kann. Festgemacht wird das biologische Geschlecht häufig an einem einzigen Merkmal, nämlich, ob das Baby einen Penis hat oder nicht. Wenn ja, dann ist es ein Junge – also biologisch männlich, wenn nein, dann ist es ein Mädchen, also biologisch weiblich. Doch ist es wirklich so einfach?


Tatsächlich ist die Tatsache, dass ein Mensch einen Penis hat längst nicht ausreichend, um das biologische Geschlecht zu bestimmen. Wie vermutlich die meisten wissen, spielen auch die Geschlechtschromosomen eine entscheidende Rolle: weibliche Menschen habe zwei X-Chromosomen, männliche ein X und ein Y-Chromosom. Darüber hinaus gibt es abgesehen vom Penis noch weitere Körpermerkmale, die klassischerweise männlichen bzw. weiblichen Personen zugeordnet werden, z.B. bei männlichen Personen die Hoden oder bei weiblichen Personen Eierstöcke, Gebärmutter und Klitoris. Während der Pubertät kommen weitere körperliche Merkmale hinzu, die abermals klassischerweise männlichen Personen zugeordnet werden, wie z.B. die Gesichtsbehaarung oder aber weiblichen Personen, wie z.B. der Busen.


Eine eindeutige Sache, oder? Ihr habt es sicher schon gewusst oder es euch zumindest gedacht, so einfach ist es nicht.


So kommt es z.B. vor, dass das chromosomale Geschlecht nicht mit den anderen körperlichen Merkmalen übereinstimmt, also dass z.B. eine Person mit einem X und einem Y Chromosom keine männlichen Geschlechtsorgane aufweist, sondern ganz oder teilweise weibliche, oder umgekehrt. Auch Personen, die sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsorgane aufweisen kommen vor. Tatsächlich zeigt sich beim biologischen Geschlecht ein Prinzip, dass sich beim Menschen auf fast alle Bereiche anwenden lässt: Es gibt keine eindeutige Klassifizierung, es ist ein Spektrum, das von „rein weiblich“ bis „rein männlich“ geht, dazwischen gibt es unzählige Varianten, die mal mehr in die eine, mal mehr in die andere Richtung gehen und natürlich auch welche, die sich genau in der Mitte befinden.


Diese „Abweichungen“ vom dyadischen System (Zweiersystem) des Geschlechts sind in der Biologie nichts Besonderes. So gibt es zahlreiche Lebensformen, die gar nicht in dieses System passen, weil sie keine Geschlechter haben oder aber beide und sogar Lebensformen, die ihr Geschlecht wechseln können, wenn es nicht ausreichend Fortpflanzungspartner des anderen Geschlechts gibt.


Bei Säugetieren ist die Klassifizierung in biologisch männlich oder biologisch weiblich jedoch der Regelfall. Die Häufigkeit der Intersexualität wird bei Menschen, je nach Definition des Begriffs, auf eine von 4500 Geburten (die Geschlechtszuweisung ist bei der Geburt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich) bis hin zu einer von 100 Geburten (alle Variationen der Intersexualität werden mit eingerechnet) geschätzt.


Doch was passiert eigentlich, wenn ein Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht auf die Welt kommt?

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass biologische Intersexualität nach wie vor als Krankheit angesehen wird, die behandelt werden sollte. Die Behandlung reicht hier von Hormontherapien bis hin zu angleichenden Operationen.

Geschichtlich gesehen, begannen ab Mitte des 19. Jahrhunderts Mediziner*innen vermehrt damit, aufgrund ihrer Expertenstellung, anhand willkürlicher und sich auch über die Zeit verändernder Kriterien das „wahre“ Geschlecht eines intergeschlechtlichen Menschen festzulegen mit teilweise dramatischen Folgen. Anfang des 20. Jahrhunderts galten intergeschlechtliche Menschen als „missgebildet“ und „krank“ und ihre Geschlechtsorgane wurden teilweise sogar abfotografiert und zur Schau gestellt. In der Weimarer Republik zeichnete sich ein deutlich positiverer Umgang mit Intergeschlechtlichkeit ab. So sah man hier bewusst davon ab, Kinder in einen Körper zu zwingen, mit dem sie unglücklich werden würden, obwohl die Möglichkeit zur medizinischen Anpassung durchaus gegeben war. Diese positive Entwicklung wurde jedoch, wie auch viele andere durch die nationalsozialistische Diktatur radikal beendet.

Obwohl bereits in den 1950er Jahren Mediziner*innen darauf hinwiesen, dass im Kindesalter keine genitalplastischen Eingriffe vorgenommen werden dürften, wurden Genitaloperationen an intersexuellen Kindern zu diesem Zeitpunkt in einem Krankenhaus in den USA bereits systematisch durchgeführt. Hintergrund war der durch Forschungen beflügelte Glaube, dass sich durch eine in der kritischen Phase der ersten beiden Lebensjahre stattfindende Zuweisung zu einem Geschlecht und die Anpassung daran, das Kind durch die entsprechende Erziehung und das eigene Körperbild mit dem zugewiesenen Geschlecht identifizieren wird. Aufgrund der „Erfolge“ (intergeschlechtliche Menschen, die diesen Eingriffen unterzogen wurden, wurden als Erwachsene befragt und gaben zu einem sehr großen Teil an, sich mit dem ihnen zugewiesenen Geschlecht zu identifizieren) dieser Eingriffe etablierte sich dieses Vorgehen in der medizinischen Praxis und so auch in Deutschland. Keine Beachtung schenkte man den zahlreichen möglichen Nebenwirkungen solcher Eingriffe: Narben, Verwachsungen, Sensibilitätsverlust, Schmerzen oder Traumata. Seit den 1960er Jahren wurden bereits bei Neugeborenen geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt, häufig auch ohne Einwilligung der Eltern und auch oft ohne zwingende medizinische Indikation. Sogar bei Personen, bei denen erst im Erwachsenenalter die Intergeschlechtlichkeit erkannt wurde, wurden Zwangsoperationen vorgenommen, um die eindeutige Einordnung in „männlich“ oder „weiblich“ zu ermöglichen.

Erst seit den 1990er Jahren haben Proteste von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen für eine Sensibilisierung für die Probleme von Genitaloperationen im Kindesalter gesorgt. 2011 wurden operative Eingriffe bei Säuglingen in einer Leitlinie zurückhaltender beurteilt, jedoch führte dies nicht zu seinem Rückgang der geschlechtsangleichenden Operationen an Neugeborenen.

Am 22.05.2021 trat schließlich das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Kraft. Hier wurde festgelegt, dass eine operative Veränderung von Geschlechtsmerkmalen nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Da dieses Gesetz jedoch viele Ausnahmen vorsieht wird es vor allem von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen scharf kritisiert, weil der Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor Eingriffen mit diesem Gesetz nicht ausreichend gewährleistet sei.


Doch wer entscheidet eigentlich über das Geschlecht des intersexuellen Kindes?

Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurde die Entscheidung rechtlich gesehen der intersexuellen Person selbst überlassen sobald sie erwachsen war, bis dahin lag die Entscheidung darüber bei den Eltern. Nur bei Rechtsstreitigkeiten (z.B. bei Erbfragen) wurde eine sachverständige Person beauftragt, das Geschlecht festzustellen, auch gegen die Wahl der intergeschlechtlichen Person oder deren Eltern.

Erst mit der Einführung der standesamtlichen Registrierung von Geburten änderte sich dies, da im Geburtenregister das Geschlecht des Neugeborenen als „männlich“ oder „weiblich“ angegeben werden musste. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Wahl des Geschlechts zunehmend von Mediziner*innen auch gegen den Willen der intergeschlechtlichen Person vorgenommen, da diese für sich in Anspruch nahmen als Expert*innen die einzig „richtige“ Einstufung vornehmen zu können. 2013 wurde die Regelung, dass bei der Registrierung ein Neugeborenes als männlich oder weiblich angegeben werden musste abgeändert und es war nun möglich die Angabe des Geschlechts beim Eintrag in das Geburtenregister wegzulassen. Erst seit Ende 2018 kann neben „männlich“ und „weiblich“ und dem Offenlassen auch „divers“ als Geschlecht eingetragen werden.


Interessanterweise ist es keine neue Erkenntnis, dass nicht alle Menschen strikt in männlich oder weiblich eingeteilt werden können. In einigen Kulturen und Religionen gibt es ein drittes Geschlecht, das zwischen männlich und weiblich angesiedelt ist und auch, aber nicht ausschließlich, intergeschlechtliche Menschen beinhaltet. Darüber hinaus findet man auch intergeschlechtliche Gottheiten. Hierauf näher einzugehen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, doch ich plane in einem meiner folgenden Blogeinträge dieses Thema genauer zu beleuchten.

In den christlich, patriarchalisch geprägten Gesellschaften findet sich jedenfalls häufig die erzwungene Aufteilung in männlich oder weiblich, mit dem Hinweis auf die Schöpfungsgeschichte, nach der Gott die Menschen ausschließlich als Mann und Frau geschaffen habe.


Wie ihr seht ist die Einteilung in entweder „männlich“ oder „weiblich“ keinesfalls biologisch begründet, sondern eine kulturell entstandene Klassifizierung, die keineswegs allgemeingültig ist. Zu hoffen bleibt, dass die aktuelle Genderdiskussion dazu beiträgt, dass intergeschlechtliche Menschen nicht mehr automatisch als „krank“ angesehen werden und der Zwang sich für „männlich“ oder „weiblich“ entscheiden zu müssen endgültig wegfällt.


In meinem nächsten Artikel möchte ich euch näher bringen, warum ich mich dazu entschieden habe in meinem Blog über den Themenbereich LGBTQ+ zu schreiben und ich werde euch einen für mich ganz besonderen Menschen vorstellen.


 
 
 

Kommentare


bottom of page
ff57c204e03a467729889c449e64942293d411fc59551bb1564ec51b7cf1bb8d